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Mein früherer Vorgesetzter, Prof. Wolfgang Schad an der Universität Witten/Herdecke, behauptet fälschlicherweise, Mit-Autor meiner Arbeit über nicht-zufällige Segregation von Chromosomen zu sein, die ich im August 2001 als PDF-Datei im Internet veröffentlichte (Download). Weiter behauptet Schad, über die alleinigen Verwertungsrechte an dieser Arbeit zu verfügen, woraus folgen würde, daß er mein Manuskript nach Belieben verarbeiten und für eigene Publikationen verwenden dürfte, während er mir die Publikation verbieten könnte. Auch diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Leider verfügt Schad jedoch als Institutsleiter an einer Universität über erhebliche Macht, um derartige freie Erfindungen handfest zu seinem Vorteil zu nutzen. So gelang es ihm tatsächlich, die Publikation des bereits 1998 abgeschlossenen Manuskripts mehr als drei Jahre lang zu verhindern, - zunächst mit verschiedenen Spielarten einer Hinhaltetaktik, dann aber auch mit einem ausdrücklichen Publikationsverbot, das mir der zuständige Dekan erteilen wollte. Parallel dazu wurde mehrfach angekündigt, daß Schad mein Manuskript durch eine andere Person weiter bearbeiten lassen werde und/oder es für eine eigene Buchpublikation verwenden werde. Zu beidem habe ich als Autor meine Zustimmung nicht gegeben - zumal ich auch nie um eine solche gebeten wurde. Stattdessen verlangte ich - erfolglos - die Herausgabe meines Manuskripts, in dessen Besitz Schad nur gelangt war, weil er vorgegeben hatte, mir bei der Publikation behilflich sein zu wollen. Zuletzt bot mir die Universität (im September 2001) über eine Anwältin eine “gütliche Einigung” an: Man wollte mir zusichern, daß mein Manuskript bei der von Schad geplanten Publikation nicht bearbeitet, sondern in unveränderter Form in ein Buch aufgenommen werden würde. Im Gegenzug sollte ich aber anerkennen, daß Schad Mitautor meines Manuskripts sei und daß der Universität die Verwertungsrechte an dieser Arbeit zustünden. Das lehnte ich natürlich ab, zumal ich die Arbeit inzwischen im Internet veröffentlicht hatte. Wer eine von mir verfaßte Arbeit unter seinem eigenen Namen veröffentlichen will, muß mir schon mehr bieten als die Zusicherung, daß er den Text unverändert lassen und auch meinen Namen mit nennen würde. Kürzlich (September 2002) stellte ich nun fest, daß auf der Website von Schads Institut das betreffende Arbeitsgebiet (das ich früher an diesem Institut vertrat) wieder vertreten ist. Nach den früheren Ankündigungen Schads muß ich davon ausgehen, daß es sich dabei um eine Bearbeitung meines streitigen Manuskripts handelt (denn die “gütliche Einigung”, bei der mir der Verzicht auf eine solche Bearbeitung angeboten wurde, ist nicht zustandegekommen). Meine freundliche diesbezügliche Nachfrage bei der zuständigen Mitarbeiterin wurde als “Unverschämtheit” zurückgewiesen. Ich nehme das zum Anlaß, meine Stellungnahme zu Schads Lügen und unlauteren Absichten, die in einer ersten Fassung schon im September 2001 (kurz vor dem erwähnten Angebot einer “gütlichen Einigung”) hier erschien, zu aktualisieren:
Aktualisierte Stellungnahme, Oktober 2002: Die Behauptungen, Prof. Schad sei Mitautor meiner Arbeit über nicht-zufällige Segregation von Chromosomen und die Universität Witten/Herdecke besitze die Verwertungsrechte an dieser Arbeit, sind falsch. Ich bin der alleinige Autor und verfüge über alle Rechte. Die Scheinargumente, mit denen in der zurückliegenden Korrespondenz versucht wurde, die genannten Behauptungen zu begründen, waren vielfältig, aber durchweg belanglos. So trifft es zwar zu, daß Schad (damals noch ohne akademischen Grad) mich 1991 dazu veranlaßte, an diesem Thema zu arbeiten, mir also “das Thema gab”. Mit einem Erwerb von Rechten seitens Schads hat das aber nichts zu tun (auch wenn Professoren das mitunter gern anders sehen). Weiter trifft es zu, daß ich auf Vermittlung Schads zeitweilig für die Arbeit an diesem Thema bezahlt wurde. Eine Übertragung von Rechten an der entstehenden Arbeit war damit aber nicht verbunden. Vielmehr handelte es sich dabei (wie auch bei anderen “Aufträgen”, die ich über die Jahre von Schad erhielt) nur um einen zeitweiligen Beitrag zum Lebensunterhalt, um mir die über wesentlich längere Zeiträume hinweg zu leistende Arbeit zu ermöglichen bzw. mich “bei der Stange zu halten”. Die dann Jahre später aufgestellte Behauptung, ich hätte nur während der bezahlten Zeiten (Angestelltenverhältnis) an diesem Thema gearbeitet, ist nach dieser Vorgeschichte schlicht eine Frechheit. Glücklicherweise kann ich anhand der mir vorliegenden Korrespondenz mit Schad aus den fraglichen unbezahlten Zeiträumen belegen, daß Schad in diesem Punkt wider besseres Wissen lügt. Gewiß trifft es auch zu, daß Schad ein Problem damit hat, die für mein Projekt verwendeten und eingeworbenen Gelder gegenüber der Universität und anderen Geldgebern zu rechtfertigen, nachdem er so lange nicht zu einem für beide Seiten akzeptablen Abschluß des Projekts bereit war, bis ich einen Schlußstrich zog. Aber das ist jetzt nicht mein Problem. Schad hat hoch gepokert und verloren. Es entspricht reinem Wunschdenken, wenn behauptet wird, das bloße Fließen irgendwelcher Gelder zur Finanzierung einer wissenschaftlichen Arbeit impliziere automatisch den Erwerb von Rechten an dieser Arbeit durch den Geldgeber. Eine derartige Abtretung von Rechten kann vertraglich vereinbart werden, was aber im vorliegenden Fall nicht geschehen ist. Schad kann nicht beides haben: mich lange Zeit unbezahlt an dem von ihm gewünschten Thema arbeiten lassen und dann auch noch die Rechte an der ganzen Arbeit beanspruchen. Natürlich war es für ihn vorteilhafter, mich nur zeitweilig zu bezahlen und auf die diversen Gründe zu setzen, die mich veranlaßten, immer weiter und weiter unbezahlt an solchen Projekten zu arbeiten (vgl. meine biographischen Notizen). Nachdem er dieses Blatt allzu stark überreizt hat, sollte er aber wenigstens eingestehen, daß er sich verkalkuliert hat, anstatt zu meinem Nachteil lauter Lügen aufzutischen. So weit zur Rechtslage, wobei ich keineswegs den Anspruch erhebe, allen Winkelzügen der Scheinargumentationen gerecht zu werden, die mir in dieser Sache schon zugemutet wurden. Man mag trotzdem fragen, warum ich im Interesse der Sache nicht auf mein Recht verzichte und darauf hoffe, daß Schad doch noch eine vernünftige Publikation auf die Beine stellt. Gerade Leute aus dem Umkreis Schads haben sehr wenig Verständnis für diesen “Mangel an Positivität”. Ich dagegen meine, daß ich diesem Herrn schon viel zu viel “Positivität” entgegengebracht habe. Ich könnte zahlreiche gute Gründe aufzählen, warum ich mit ihm nichts mehr zu tun haben will und warum ich das, was er gern “Zusammenarbeit” nennt, nicht länger als zumutbar betrachte. Ich nenne nur zwei zentrale: Es war über zehn Jahre hin (1991-2000) nicht möglich, diese Arbeit, für die Schad in völliger Verkennung seiner eigenen fachlichen Inkompetenz zunächst nur wenige Monate veranschlagt hatte, im Einvernehmen mit ihm zu einem Abschluß zu bringen. Daneben gibt es noch einige andere Publikationsvorhaben, für die ich die Arbeit zu leisten hatte und deren Veröffentlichung - trotz sehr positiver Bewertung durch ihn - an Schad scheiterte. Und auch mit der Veröffentlichung eigener Arbeiten hat es Schad - wie soll ich sagen? - nicht gerade immer sehr eilig. So war die zweite Auflage seines Hauptwerks “Säugetiere und Mensch” schon Mitte der 80er Jahre angeblich fast fertig, stand schon im Verlagsprospekt - und kann bis heute lediglich vorbestellt werden. Die Aussicht, meine Chromosomen-Arbeit in irgendeiner gedruckten Form erscheinen zu lassen, war jedenfalls bisher nur ein Vorwand, in den Besitz dieses Manuskripts zu gelangen und mich von der schon lange geplanten Publikation im Internet abzuhalten. Die Inanspruchnahme eines exklusiven Verwertungsrechts sollte natürlich auch diesen Zwecken dienen, ohne mir irgendeine Garantie zu geben, daß meine Arbeit irgendwann doch noch einmal an die Öffentlichkeit gelangen würde. Jetzt ist die Arbeit endlich im Internet publiziert, und wenn Schad tatsächlich ein Interesse an der Verbreitung meiner von ihm so hoch gelobten Ergebnisse hätte, könnte er in mancherlei Weise dazu beitragen, ohne mir meine Rechte streitig zu machen. Die jetzt von Schad beabsichtigte Aneignung meines Manuskripts als angebliche “Gemeinschaftsarbeit” ist begleitet von massiven Verleumdungen meiner Person. Darin gipfelt, was vorher schon lange Jahre stattfand: Schad war von allen meinen Arbeiten mehr oder weniger begeistert, bedankte sich öfters für die daraus gewonnenen Einsichten und stachelte mich zum Weitermachen an. Parallel dazu lebte er aber in vielfältiger Weise eine persönliche Antipathie gegen mich aus, die besonders dann hochkochte, wenn die Gefahr bestand, daß wir beide als ebenbürtige Kollegen erscheinen konnten. Das habe ich lange genug im Interesse der vermeintlich gemeinsamen Sache hingenommen, - inklusive der teils erheblichen materiellen Folgen. Aber was im Frühjahr 2000 an Haß mir gegenüber aus diesem Mann herausbrach, hat mich dann doch veranlaßt, jeden Rest einer Zusammenarbeit abzubrechen und eine ganz klare geschäftsmäßige Position zu beziehen, in der nur noch Fakten und Paragraphen zählen. Leider kümmert sich Schad in dieser Angelegenheit weder um Fakten noch um Paragraphen. Um zu verschleiern, daß er es war, der jahrelang den Abschluß dieser Arbeit verhindert hat, behauptet er einfach, ich hätte es jahrelang “versäumt”, sie bei ihm abzuliefern. So definiert er seine Hinhaltetaktik, mit der er mich zu immer weiterer unentgeltlicher Arbeit nötigte (weil ich in meiner Verzweiflung einige Zeit lang versuchte, die Arbeit up to date zu halten und Schads unerfüllbare Vorgaben wenigstens ein Stück weit zu befriedigen), in eine angebliche Nichterfüllung meiner arbeitsvertraglichen Pflichten um. Daß ich das klar widerlegen kann, juckt niemanden, so lange niemand davon weiß. Deshalb ging ich schließlich mit der Erstfassung dieser Stellungnahme hier an die Öffentlichkeit. Denn in einem Rechtsstreit, der keinerlei Publizität genießt, kann Schad ohne eigenen Schaden immer weitere Lügen auftischen und darauf vertrauen, daß mir als mittelloser Privatperson gegen seine Universität bald die Puste ausgehen wird. Etwas anderes ist es jedoch, wenn diese Lügen prompt hier veröffentlicht und mit der Wahrheit konfrontiert werden. Und seit das geschieht, sind mir jedenfalls keine weiteren Lügen mehr untergekommen. Aber offenbar verfolgt Schad sein Ansinnen weiter, meine Arbeit ohne rechtliche Grundlage für seine Zwecke zu verwerten. Auf der Website seines Instituts ist zu lesen, daß jetzt angeblich Marie-Jeanette Engelberth genau das macht, was ich bereits gründlich gemacht und auch ausführlich publiziert habe: Die Verbreitung nicht-zufälliger Segregation im Pflanzen- und Tierreich soll untersucht und zusammenfassend dargestellt werden. Das wäre nicht nötig, wenn man anerkennen würde, daß diese Arbeit - sogar offiziell am selben Institut (tatsächlich in überwiegend unbezahlter Heimarbeit) - bereits geleistet wurde und publiziert ist. Dann könnte es sich nämlich nur noch um eine Überprüfung, Kritik und/oder Aktualisierung meiner Arbeit handeln. Stattdessen wird so getan, als sei all das, was ich längst ausführlich dargestellt habe (mein Manuskript war, wie gesagt, schon 1998 fertig), noch immer im Stadium der Erforschung, und es wird unterschlagen, daß man dabei mein Manuskript, an dem man mir fast alle Rechte abspricht, ausschlachtet. (Wie erwähnt, habe ich Frau Engelberth Gelegenheit gegeben, sich zu diesem sehr begründeten Verdacht zu äußern, was sie aber ablehnte.) Ich kann nicht ausschließen, daß Schad sich inzwischen besonnen hat und auf den Boden geltenden Rechts zurückgekehrt ist. Aber alle mir vorliegenden Indizien sprechen dagegen. Eine vorsorgliche Unterlassungsklage würde mich jedoch vor allem Geld kosten (das ich nicht übrig habe), und angesichts der blühenden Phantasie Schads und der anscheinend uneingeschränkten Solidarität seiner Universität müßte ich mit einer beliebig langen Verschleppung des Verfahrens rechnen. Deshalb ziehe ich es vor, diese Angelegenheit weiterhin als eine öffentliche hier auf meiner Website darzustellen. Damit kann ich vielleicht an der blinden Entschlossenheit meines Widerparts nichts ändern, aber indem die Sache hier öffentlich gemacht wird, erhält sie eine andere, mehr allgemein-menschliche Qualität. Ich bin ja nicht der einzige Mensch, dem solches widerfährt, aber einer der wenigen, die solche Dinge an die Öffentlichkeit bringen. Vor allem geht es mir aber darum, daß meine Arbeit öffentlich zugänglich bleibt (hier noch mal der Link). Natürlich hätte ich prinzipiell nichts gegen eine Publikation in Buchform, wie sie mir im Rahmen der erwähnten “gütlichen Einigung” vorgeschlagen wurde. Ein solches Buch war zwischen Schad und mir über die Jahre hin immer wieder im Gespräch, erstmals ca. 1992. Ebenso zwei andere gemeinsame Buchprojekte. Was ich jeweils dazu beizusteuern hatte, blieb jedoch bei Schad liegen - oder auch bei mir, weil ich nicht mehr damit rechnete, daß Schad den vielen Worten auch die nötigen Taten folgen lassen würde. Trotzdem war ich bis zum Frühjahr 2000 in allen drei Fällen immer dafür offen, daß vielleicht doch noch eine gemeinsame Publikation daraus werde könnte. Aber seit dieser Zeit gehört Schad nicht mehr zu den Personen, mit denen ich in irgendeiner Weise kooperiere. Wer meine Arbeit in Buchform haben möchte, kann sie kostenlos herunterladen, ausdrucken und in beliebiger Weise binden. Auch eine Vervielfältigung gestatte ich ausdrücklich, so lange sie nicht kommerziell erfolgt. Nicht einverstanden bin ich jedoch, wenn die Arbeit ohne meine ausdrückliche Zustimmung (im konkreten Fall) verändert wird, - indem sich zum Beispiel ein gewisser Wolfgang Schad oder irgendjemand sonst als Mitautor oder Herausgeber bezeichnet. ******* Da ich in dieser Sache nichts zu verbergen habe, lasse ich hier anschließend auch die Erstfassung meiner Stellungnahme zu Schads Lügen vom September 2001 im exakten Wortlaut stehen. Dies gerade auch deshalb, weil die Universität mich zwischenzeitlich unter massiven Drohungen dazu zwingen wollte, sie komplett zu entfernen. Jetzt soll erst recht alle Welt sehen, was die Herrschaften gerne unter den Teppich gekehrt hätten. (Mein Angebot, diese Seite wie gewünscht zu entfernen, wenn die den Anlaß bildenden Lügen zurückgenommen werden, wurde nie beantwortet.) Ergänzt wird diese ursprüngliche Erklärung durch einen Nachtrag, mit dem ich im Januar 2002 auf die Drohungen der Universität Witten/Herdecke reagierte.
Erklärung vom 14. 9. 2001: Seit einiger Zeit versucht Prof. Wolfgang Schad, Universität Witten/Herdecke, mit immer neuen Lügen und Verdrehungen, mir die Rechte an meiner hier veröffentlichten Arbeit über nicht-zufällige Segregation von Chromosomen (PDF-Datei, 925 kb) streitig zu machen. Die neueste Variante seiner Lügenmärchen ist derart ungeheuerlich, daß ich mich genötigt sehe, öffentlich dazu Stellung zu nehmen. Zumal Schad mir zugleich mitteilen ließ, daß er mein Manuskript ohne meine Einwilligung in eigener Regie publizieren werde. Gemäß einem Schreiben seiner Anwältin vom 1. 9. 2001 behauptet Prof. Schad, Miturheber meiner genannten Arbeit zu sein. Das ist eine glatte Lüge. Nicht ein einziger Satz des umfangreichen Textes stammt von Schad. Ich bin der alleinige Autor. Schad hat lediglich das Thema und die Form der Arbeit (Dissertation) vorgegeben und bei gelegentlicher Durchsicht einige geringfügige Änderungsvorschläge gemacht. Weiter wird behauptet, ich hätte diese Arbeit während eines Arbeitsverhältnisses mit der Universität Witten/Herdecke erstellt und in diesem Zusammenhang die Verwertungsrechte an den Arbeitgeber abgetreten. Das ist eine grobe Falschdarstellung. Korrekt ist, daß ich während der Arbeit an diesem Thema zeitweilig bei der genannten Universität angestellt war. Das zur Rede stehende Manuskript ist jedoch meine Dissertation, die in dieser Form erst dreieinhalb Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorlag. Mit der offenbar böswilligen Verdrehung dieses Sachverhalts versucht die Universität, mir die Früchte jahrelanger unbezahlter Arbeit zu rauben. Drittens wurde in einem früheren Schreiben behauptet, ich hätte es nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses jahrelang “versäumt”, Arbeitsergebnisse vorzulegen, die ich vertraglich geschuldet hätte. Das ist eine freie Erfindung, die 6 Jahre(!) nach Vertragsende wie aus dem Nichts auftauchte. Indem weiter behauptet wurde, bei meiner Dissertation handele es sich just um dieses von mir angeblich jahrelang zurückgehaltene Material und ich hätte daran ausschließlich während des Arbeitsverhältnisses gearbeitet, zeigt sich der Zweck der ganzen Übung. Ich kann alle diese Lügenmärchen klar widerlegen und habe das auch in einer umfangreichen Korrespondenz mit der Universität und der von dieser eingeschalteten Anwältin immer wieder getan. Aber die Gegenseite sattelte jedes Mal noch ein paar Lügen oder Verdrehungen drauf und zeigte sich zu keiner Verständigung bereit. Die neueste Variante, in der Schad sich einfach zum Koautor ernennt, ist nun so grotesk und so offenkundig erlogen, daß an weitere Verständigungsversuche beim besten Willen nicht mehr zu denken ist. Um möglichen Schaden von Dritten abzuwenden, erkläre ich ausdrücklich:
Am 15. 1. 2002 fordert mich die Anwältin im Namen der Universität Witten/Herdecke und des Prof. Schad ultimativ auf, diese Seite einschließlich des zugehörigen Buttons auf meiner Homepage unverzüglich komplett zu entfernen. Damit verbunden ist die Androhung einer einstweiligen Verfügung, falls ich der Forderung nicht innerhalb von zwei Tagen nachkomme, sowie die Ankündigung von Schadensersatzforderungen und evtl. strafrechtlicher Schritte. Außerdem wird von mir verlangt, zwei Behauptungen hier öffentlich zu widerrufen und gewisse Äußerungen auch künftig zu unterlassen. Ich werde diesen Aufforderungen nicht nachkommen, da ich sie nicht als begründet ansehe, ja teilweise als absurd betrachte. Stattdessen nehme ich hier öffentlich dazu Stellung. Als Begründung für die Forderung, diese Seite komplett zu entfernen, wird genannt: “Ihre Darstellung [...] entspricht nicht einer sachlichen Darstellung des Rechtsstreites [...]. Vielmehr äußern Sie sich beleidigend und stellen darüber hinaus die bisherige Korrespondenz falsch dar.” Hierzu erkläre ich: Es lag und liegt nicht in meiner Absicht, Herrn Prof. Schad oder die Universität Witten/Herdecke zu beleidigen. Auch kann ich nicht ersehen, inwiefern meine obigen Ausführungen als “beleidigend” aufgefaßt werden könnten. Deshalb werde ich zeitgleich mit der Publikation dieser Zeilen der von den genannten juristischen Personen beauftragten Anwältin Gelegenheit geben, diesen Vorwurf zu konkretisieren. Eine vollständige Löschung dieser Seite lediglich aufgrund eines pauschalen und nicht nachvollziehbaren Vorwurfs der Beleidigung kommt natürlich nicht in Frage. Eine “sachliche Darstellung des Rechtsstreits” lag allerdings ebenfalls nicht in meiner Absicht. Dies ist kein juristisches Seminar, sondern meine private Website, auf der ich mir auch erlauben kann, einmal meiner Empörung Luft zu machen. Und die Vorgänge, die ich hier nur knapp angedeutet habe, sind empörend! Die weitere Behauptung, ich habe die bisherige Korrespondenz falsch dargestellt, steht ebenfalls nur pauschal im Raum und ist nicht nachvollziehbar. Auch hier besteht Gelegenheit, sich zu konkretisieren. Ein Grund, gleich die ganze Seite zu löschen, ist so eine pauschale Behauptung jedenfalls nicht. Außerdem lag es wiederum nicht in meiner Absicht, die Korrespondenz “darzustellen”. Ich zog in gewiß subjektiver Weise zum damaligen Zeitpunkt ein Resümee, um meinen Schritt zu begründen, die Sache hier an die Öffentlichkeit zu bringen. Sollte ich dabei den einen oder anderen Sachverhalt nicht ganz korrekt wiedergegeben haben, so kann man das ja konkret benennen, und ich werde eine entsprechende Änderung oder Ergänzung in Erwägung ziehen. Bisher handelt es sich jedoch nur um ein weiteres Beispiel für die von mir kritisierte Vorgehensweise meiner Kontrahenten: Es werden immer wieder neue, teils frei erfundene und nie konkret begründete Behauptungen aufgestellt, und diese werden verknüpft mit extremen Forderungen sowie mit allerlei Drohungen, falls ich mich nicht füge. Nun zu den beiden Behauptungen, die ich hier öffentlich widerrufen soll. Dabei handelt es sich erstens um meine Erklärung, daß weder Prof. Schad noch seine Universität befugt sind, meine Arbeit über Nicht-zufällige Segregation von Chromosomen zu publizieren. Das soll ich also öffentlich widerrufen. Diese Dreistigkeit ist kaum zu überbieten. Aber nur kaum. Denn außerdem soll ich noch folgende Behauptung widerrufen: “Herr Prof. Schad sei ein Lügner”. Eine Behauptung, die ich so gar nicht aufgestellt habe! Ich habe lediglich einige von Herrn Schad aufgestellte Behauptungen als das bezeichnet, was sie sind, nämlich Lügen. Einer wertenden Äußerung über die Person Wolfgang Schad habe ich mich bewußt enthalten. Aber, zur Frage gewendet: Wie wäre ein Professor zu nennen, der sich als Mitautor des Werkes eines seiner Doktoranden bezeichnet, ohne auch nur einen einzigen Satz dazu beigesteuert zu haben? Der aufgrund dieser und einiger weiterer Lügen sogar das alleinige Verwertungsrecht an dieser Dissertation beansprucht, womit dem Doktoranden lediglich noch das Recht bliebe, daß sein Name neben dem des Professors genannt wird, falls der letztere sich einmal zur Publikation entschließen sollte? Nun, der Versuch, meine Aufzählung einiger offenkundiger Lügen quasi zu einer wertenden Aussage über eine Person “zusammenzufassen” und mich dazu zu nötigen, diese angeblich von mir getätigte Äußerung zu widerrufen, sollte wohl dazu dienen, den Vorwurf der Beleidigung wenigstens scheinbar zu rechtfertigen. Worum es bei dem Versuch, diese Seite aus dem Internet entfernen zu lassen, in Wirklichkeit geht, das ist aber nicht der Schutz des ehrenwerten Herrn Prof. Schad oder der ehrenwerten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der er angehört, vor öffentlichen Beleidigungen. Das wird besonders klar bei der Formulierung dessen, was ich künftig unterlassen soll: diesen Herrn oder diese Gesellschaft “der Lüge [zu] bezichtigen”. Im Klartext: Diese ganzen Machenschaften sollen doch bitteschön “unter uns” bleiben. Oder wenigstens so verbrämt werden, daß sie nicht als das ins Auge fallen, was sie sind: infame Lügen. Ich meine, wer so dreist und in so feindseliger Absicht lügt, der muß es sich auch gefallen lassen, daß seine Lügen namentlich durch den davon Betroffenen auch als solche bezeichnet und nicht beschönigend umschrieben werden. Der Vorwurf der Lüge gehört beispielsweise im politischen Diskurs zum Alltag. Daß jemand deswegen eine einstweilige Verfügung oder gar eine Schadensersatzklage bemüht hätte, ist mir noch nicht bekannt geworden. Und wenn jemand Lügen über mich und meine Arbeit äußert - zudem noch mit der klaren Absicht, mich rechtlich zu schädigen -, dann muß es mir als dem Opfer in besonderem Maße erlaubt sein, mich klar und deutlich dazu zu äußern. Auch und gerade öffentlich, natürlich. Ich betrachte und gebrauche das Wort “Lüge” als sachliche Bezeichnung für einen klar definierten Tatbestand, nämlich für den einer bewußt unwahren Behauptung. Prof. Schad weiß ganz genau, daß die betreffende Arbeit ganz allein von mir geschrieben wurde und daß jedenfalls er selbst nicht mit daran geschrieben hat. Entsprechend sprach und schrieb er in den Jahren, als die Arbeit entstand, sowie noch längere Zeit danach immer von “Ihrer” (also meiner) Arbeit und nie von “unserer”. Die Behauptung, er sei Mitautor, kam erst viel später auf, als es darum ging, “Argumente” zu finden, mit deren Hilfe man mir die Rechte an dieser Arbeit streitig machen konnte. Dieser Sachverhalt ist vollkommen klar, und ich kann ihn leicht belegen. Darauf wies ich bzw. mein Anwalt die Gegenseite schon einige Male hin. Diese beharrt jedoch bis heute auf ihrer gegenteiligen “Rechtsauffassung”, geht auf meine/unsere Argumente in keiner Weise ein und bringt ihrerseits nicht die geringste Begründung für ihre “Auffassung”, trotz wiederholter Aufforderung. Ebenso weiß Schad ganz genau, daß ich in den Jahren 1993 bis 1995 als Mitarbeiter seines Instituts nicht dafür bezahlt wurde, eine Arbeit für die Universität zu erstellen, die damit automatisch die Verwertungsrechte erworben hätte. Denn er selbst war es, der mich gegen meinen ausdrücklichen Wunsch dazu überredete, stattdessen über das betreffende Thema bei ihm zu promovieren und die Arbeit als Dissertation zu schreiben. Dafür bot er mir ein “Stipendium” in Höhe von 2000 DM an, das erst nach meiner ausdrücklichen Weigerung, für diesen Betrag zu arbeiten, durch zusätzlich eingeworbene Mittel erhöht wurde. Es handelte sich also offenbar um das zeitweilige Sponsoring einer Dissertation und nicht um ein Angestelltenverhältnis mit dem Auftrag, ein Manuskript für die Universität zu erstellen. Denn Dissertationen sind grundsätzlich eigenständige Arbeiten der Doktoranden, denen normalerweise alle Rechte daran allein zustehen. Es sei denn, dies wäre im Arbeitsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Das war hier jedoch nicht der Fall. Ein anderes Kriterium dafür, ob die Ablieferung eines Manuskripts - wie jetzt behauptet - im Jahre 1995 zu meinen arbeitsvertraglichen Pflichten gehört hätte, kann darin gesehen werden, ob der Arbeitgeber damals gegen Ende des Arbeitsverhältnisses und in der Zeit danach entsprechende Forderungen geltend gemacht hat. Und damit komme ich zur dritten der vier “Lügen”, die ich jetzt nicht mehr als solche bezeichnen soll. Schad als der damals zuständige Vorgesetzte weiß ganz genau, daß es solche Forderungen nie gegeben hat. Er war lediglich daran interessiert, daß ich meine Arbeit auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses unentgeltlich fortsetzte, und er hinderte mich durch praktisch nicht erfüllbare Forderungen daran, sie abzuschließen. Tatsächlich habe ich von 1991 bis 1998 daran gearbeitet, und der Arbeitsvertrag, aufgrund dessen man mir jetzt die Rechte streitig machen will, dauerte ganze zwei Jahre. Vor diesem Hintergrund muß es als eine außerordentlich grobe Verdrehung bezeichnet werden, wenn behauptet wird, ich hätte es jahrelang “versäumt”, eine vertraglich geschuldete Arbeit abzuliefern. Und das umso mehr angesichts des klar belegbaren Umstands, daß ich Herrn Schad meine Arbeit in der damals aktuellen Fassung im Oktober 1996 zuschickte und daß ich sie einige Zeit später mit umfangreichen Änderungs- und Ergänzungswünschen zurückerhielt! Selbst noch 1998, also drei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, betrachtete Schad es in unserer Korrespondenz als meine Angelegenheit, die Arbeit zu veröffentlichen, und bot dafür lediglich seine Hilfe an. Das ist unvereinbar mit der später aufgestellten Behauptung, die Verwertungs- (=Publikations-)rechte hätten allein der Universität zugestanden und ich hätte die Arbeit entgegen meinen Pflichten über drei Jahre lang zurückbehalten. Schad hat sie aus “guten” Gründen dreieinhalb Jahre lang gar nicht haben wollen, und als er sie im Oktober 1998 endlich entgegennahm, geschah dies (angeblich?) nur zu dem Zweck, mir bei der Publikation zu helfen (die er bis dahin abgeblockt hatte, weil er zunächst das Promotionsverfahren durchgezogen haben wollte). Handelt es sich hier nun um Lügen, oder ist diese Bezeichnung unangemessen? Ich sehe jeweils nur zwei denkbare Alternativen zum Tatbestand der Lüge. Die erste wäre, daß die eine oder andere Behauptung nicht von Schad, sondern von einer anderen Person ohne Rücksprache mit Schad aufgestellt wurde. Dann wäre die betreffende Behauptung nicht bewußt unwahr, sondern lediglich frei erfunden und somit möglicherweise wahr, so lange der wahre Sachverhalt nicht bei Schad erfragt wurde. Ein derart dilettantisches Vorgehen würde ich einer Universität oder einer Rechtsanwältin jedoch nicht unterstellen. Die andere Denkmöglichkeit wäre, daß Schad diese objektiv falschen Behauptungen aufstellte, ohne sich ihrer Falschheit bewußt zu sein. Das würde, da es sich ja nicht um irgendwelche Kleinigkeiten handelt, eine schwere Persönlichkeitsstörung implizieren, die ich ebenfalls nicht für plausibel halte, so lange er von seiner Umgebung offenbar als geschäftsfähig eingestuft wird. Somit bleibt wohl keine andere Möglichkeit als die, daß Schad offenbar zwecks Vertuschung des Desasters, das er selber angerichtet hat, in gröbster Weise log und daß diese Lügen trotz ausführlicher Richtigstellungen meinerseits beharrlich aufrechterhalten werden. Inwiefern andere Beteiligte im Umfeld der Universität dieses Vorgehen bewußt mittragen oder dulden oder aber selber zu den Belogenen gehören, vermag ich nicht zu beurteilen. Tatsache ist jedenfalls, daß die Universität sich voll hinter ihren Professor stellt, meine Gegendarstellungen praktisch ignoriert und ihre Aktionen einzig darauf ausrichtet, mir zu entreißen, was Schad begehrt. Ich kann hier nur nach bestem Wissen und Gewissen darstellen, was mir bekannt ist und was ich durchschaue. Sofern die Gegenseite tatsächlich - wie sie vorgibt - an einer korrekten Darstellung interessiert ist, hat sie die Möglichkeit, daran mitzuwirken. Noch besteht sogar die Möglichkeit, diese Seite, wie “gewünscht”, komplett zu entfernen. Die Gegenseite muß nur den Anlaß aus der Welt schaffen, indem sie die über mich und meine Arbeit aufgestellten Lügen zurücknimmt und insbesondere ausdrücklich erklärt, daß sie keine Rechte an meiner Arbeit beansprucht.
Letzte Änderungen auf dieser Seite: 25. 10. 2002 |
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